Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).

Gefördert werden können die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Es können nur Investitionsvorhaben gefördert werden, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.

Gefördert werden können eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen. Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes, je nach Art des Vorhabens und Unternehmensgröße von 10 Prozent bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (in den Landkreisen Birkenfeld und Südwestpfalz jeweils 5 Prozent mehr). Bei Investitionsvolumen von über 10 Mio. Euro beträgt der Fördersatz 5 Prozent für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: GRW


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